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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
BV16 - Gewerkschaft des allgemeinen Universitätspersonals, des BMBWF und dessen nachgeordneter Dienststellen

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4. März 2013

Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten
Verhandlungen für 2013

Forderung einer deutlichen Verbesserung des Angebotes.

Zwecks Erhaltung der Kaufkraft der KV-Beschäftigten haben die Betriebsräte des wissenschaftlichen/künstlerischen und des allgemeinen Personals die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten um Unterstützung der Forderung nach lnflationsabgeltung für 2013 ersucht.

Tenor der meisten Antworten war, dass die- angeblich vom BM für Wissenschaft und Forschung -verlangte Parallelität der KV-Gehaltsbewegung mit der Nulllohnrunde des öffentlichen Dienstes 2013 der Hauptgrund für das derzeitige, real gehaltskürzende, d.h. nicht kaufkrafterhaltende, Angebot ist.


Diese Begründung beruht auf einem fundamentalen Missverständnis:

Das UG 2002 hat die Universitäten mit Autonomie ausgestattet, die auch das Arbeits- und Entgeltrecht der KV-Beschäftigten einschließt. Seitdem Gehaltsverhandlungen im Rahmen des Uni-KV mit dem Dachverband geführt werden, ist stets auf Basis eigenständiger Grundlagen und Notwendigkeiten der Universitäten verhandelt worden.

Im Wettbewerb um die besten Köpfe stehen die Universitäten nicht primär in Konkurrenz zum öffentlichen Dienst, sondern in Konkurrenz zu privatwirtschaftlich geführten Einrichtungen, die ihre Beschäftigten auf der Basis von Kollektivverträgen entlohnen. Auf diese Situation ist daher Bedacht zu nehmen!

Die Bundesministerin für Finanzen hat anlässlich der Vereinbarung einer Nulllohnrunde für 2013 betreffend Beamte und Vertragsbedienstete im Rahmen des Stabilitätspaktes 2012- 2016 die Erklärung abgegeben, dass diese Vereinbarung nicht für die ausgegliederten Bereiche des Bundes gilt. Beweis dafür ist die beiliegende Liste der KV-Abschlüsse für die Beschäftigten in ausgegliederten Bundesbereichen. Da die Universitäten aus dem Bund ausgegliedert sind, haben sie- so wie die anderen ausgegliederten Dienststellen des Bundes- in der Gehaltspolitik völlige rechtliche und politische Unabhängigkeit von der Nulllohnrunde des Bundes (vgl. die beiliegende APA-Aussendung).


Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erneuert daher gemeinsam mit den Betriebsräten ihre Forderung auf Erhaltung der realen Kaufkraft für 2013 der an den Universitäten beschäftigten Kolleginnen und Kollegen und fordert die Vorlage eines verbesserten Angebotes.


DR. WILHELM GLOSS
Vorsitzender Stellvertreter GÖD



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