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16.06.2009

Regierung segnet UG-Novelle ab

Die von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) vorgelegte Novelle zum Universitätsgesetz (UG02) hat am Dienstag, dem 16.06.2009, den Ministerrat passiert und könnte damit noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.

Mit der UG-Novelle ist für Hahn garantiert, dass die Finanzierung der Universitäten wie geplant sicher gestellt werden kann.

Bei der UG-Novelle hatten sich die beiden Koalitionsparteien noch kurz zuvor auf den letzten offenen Punkt geeinigt: Demnach wird es keine Änderungen beim Bestellmodus für die von der Regierung entsandten Mitglieder in den Universitätsräten und im Wissenschaftsrat geben. Hahn wollte ursprünglich, dass nicht die Regierung, sondern der Wissenschaftsminister das Recht zur Entsendung der Räte hat - analog zu den Hochschulräten für die Pädagogischen Hochschulen, die die Unterrichtsministerin alleine entsendet. Hahn hofft hier noch auf Änderungen im Parlament.

Das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" sieht u.a. in allen Studien ohne gesetzliche Zulassungsregeln die Einführung von Studieneingangsphasen durch die Unis ab 2011/12 vor, der Erfolg in der Eingangsphase entscheidet über das Weiterstudium. Für das Master- und PhD-Studium sollen die Unis künftig "qualitative Zugangsbedingungen" festlegen können.

Als eine weitere Neuerung können Bachelor-Studien künftig auch vier Jahre (bisher drei Jahre fix) dauern. Es sollen auch alle Studien - inklusive der Lehramtsstudien und der Medizin - in Bachelor- und Master-Struktur angeboten werden können.

Weitere Eckpunkte sind eine 40-Prozent-Frauenquote in allen Uni-Gremien, eine Kompetenzausweitung für den Uni-Rat bei der Wahl des Rektors (Uni-Rat schreibt Posten aus, aus Uni-Rats- und Senats-Vorsitzendem bestehende Findungskommission erstellt Dreier-Vorschlag) sowie eine neue Zusammensetzung der Senate - die Professoren haben keine Mehrheit mehr und die Zahl der Vertreter des akademischen Mittelbaus wird erhöht. Dafür wird nur ein Vertreter für das Allgemeine Universitätspersonal zu wählen sein.

Ein Verbesserung ergibt sich für zeitbefristete Uni-Arbeitsverhältnisse durch die Erhöhung der Gesamtdauer von unmittelbar aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse von sechs auf zehn Jahren.

Zur Regierungsvorlage (PDF) »

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