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News |
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16.12.2009
Die Verhandlungen über die Anhebung der Gehaltsansätze
des Universitätskollektivvertrages erfolgreich abgeschlossen
Die Verhandlungen über die Anhebung der Gehaltsansätze
des Universitätskollektivvertrages wurden
am 15. Dezember erfolgreich abgeschlossen.
Die Übereinkunft der GÖD-Universitätsgewerkschaften
(Bundesvertretungen 13+16) mit dem
Dachverband der Universitäten hat ergeben,
dass die Gehälter für die Laufzeit
vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2010
um 0,9 % und plus 4 Euro je Ansatz erhöht werden.
Das bedeutet, dass der niedrigste Gehaltsansatz
des KV eine Steigerung um 1,19 % hat und der höchste Ansatz
des KV um 0,95 % erhöht wird.
Damit haben alle Beschäftigten an den Universitäten für 2010
die gleiche prozentuelle Bezugserhöhung und
den gleichen Staffelbetrag von 4 Euro.
Diese Erhöhung gilt auch für das wissenschaftliche Personal.
PS: Für 2010 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenzen)
gem. ASVG § 5 Abs. 2
a) monatlich | EUR 366,33 |
b) täglich | EUR 28,13 |
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