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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
BV16 - Gewerkschaft des allgemeinen Universitätspersonals, des BMBWF und dessen nachgeordneter Dienststellen

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23. Februar 2011

2. Nachtrag zum Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten, KV 87/2011.

Am 15. Februar 2011 haben der Dachverband der Universitäten und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag (2. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 5. Mai 2009, KV 182/2009, idgF) für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten abgeschlossen, der am 1. Oktober 2009 bzw. am 1. Jänner 2011 in Kraft getreten ist.

Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingsentschädigungen und sonstiger Entgelte und enthält weiters Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 5. Mai 2009. Außerdem enthält der Kollektivvertrag eine gemeinsame Erklärung betreffend die §§ 76 Abs. 5 und 49 Abs. 8 lit. a sowie eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Bedienstete an jenen universitären Einrichtungen, an denen außerhalb der Normaldienstzeit gearbeitet wird. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 87/2011, Katasterzahl XXIII/97/3, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hinterlegt.

Der aktuelle Kollektivvertrag liegt bei Ihren BetriebsrätInnen zur Einsicht auf.

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